Aktuelles

Schießstand Butterpatt - Wiedereröffnung unter Corona Bedingungen

Nachfolgend findet Ihr das offizielle Schreiben der KJS Warendorf zur Wiedereröffnung des Schießstand Butterpatt.

Unter Downloads am Ende dieses Artikels könnt Ihr das nachfolgende Anschreiben und den Erfassungsbogen für Kontaktdaten, der für die Nutzung des Schießstands auszufüllen ist, als PDF Dokumente herunter laden.

==================================================

Sehr geehrte Mitglieder, Jäger und Sportschützen,

nach der pandemiebedingten Pause dürfen wir unter Auflagen den Schießbetrieb wieder aufnehmen! Nachstehend die zu erfüllenden behördlichen Auflagen und den Regeln, die sich hieraus ergeben:

  1. Es gelten die behördlichen Regelungen zu COVID-19 für den öffentlichen Raum (Kontaktverbote, Abstands- und Hygienevorschriften etc.)
  2. Zur Rückverfolgbarkeit einer eventuellen Infektionskette sind die Personendaten der Schützen mit Anwesenheitszeiten aufzuzeichnen und für mindestens 4 Wochen aufzubewahren. Wer mit der Aufzeichnung seiner Daten nicht einverstanden ist, darf den Schießstand nicht betreten!

  3. Es findet bis auf Weiteres kein öffentliches Schießen statt. (Vermeidung unzulässiger Ansammlung von Personen)

  4. Das Schießen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. (Zutrittssteuerung)

    Ansprechpartner: Franz-Josef Möllmann 0174 / 560 77 81

  5. Leihwaffen können bis auf Weiteres nicht zur Verfügung gestellt werden. (Hygienegründe)

  6. Zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften ist die Anzahl der Schützen auf den einzelnen Ständen wie folgt begrenzt:

    - Trapstand (6 Schützen)
    - Skeetstand (3 Schützen)
    - Kugelstand 100 m (3 Schützen)
    - Laufender Keiler (1 Schütze)

  1. In Räumen (Kugelstände nebst Vorraum, Büro sowie) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  2. Aufenthaltsräume dürfen nicht genutzt werden.

  3. Speisen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.

  4. Zuschauer dürfen den Schießstand nicht betreten.

  5. Bei einem Verstoß gegen die Abstands- und Hygienevorschriften wird die Person vom Schießen ausgeschlossen.

  6. Solange die Corona-Auflagen bestehen und deshalb kein öffentliches Training stattfinden darf, wird gemäß Preisliste mit den Preisen bei Terminen außerhalb des öffentlichen Trainings abgerechnet:

    • Wurfscheibenstand: Einzeltaube 0,30 € zuzüglich Standgebühr 30,00 € je Stunde

    • Kugelstand:30,00 € Standgebühr je Stunde

    • Schießnachweis: 15,00 € zuzüglich 30,00 € je Stunde (möglichst Gruppen bilden!)

    • Schützen, die noch Schießkarten besitzen, können diese wertmäßig hierfür einsetzten.

    • Für die Hegeringschießen entfallen die Standgebühren je Stunde

  7. Jungjägerausbildung:

    Die Schießprüfung WAF findet am 25.08.2020 statt.

    Der Termin der Schießprüfung GT ist noch nicht bekannt.
    Die Übungstermine der Jungjäger hierfür werden zeitnah neu festgelegt.
    Zu diesen Zeiten steht der Schießstand nur eingeschränkt für weitere Termine zur Verfügung.

  8. Hegeringschießen:

    Die Termine sind grundsätzlich neu zu vereinbaren.

    Soweit möglich werden die bisherigen Termine wieder vergeben.
    Es ist eine verbindliche Teilnehmerzahl anzugeben.
    Der Schießobmann teilt die Schützen in Gruppen mit zeitlicher Abfolge ein, so dass immer nur die aktuell schießenden Teilnehmer auf dem Schießstand anwesend sind.
    Eine entsprechende Vorlage wird noch erarbeitet.

Die vorstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich eventueller Änderungen der Rechtslage und ggf. weiterer Auflagen bis auf Widerruf.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil - und bleiben Sie gesund!

Elmar Lietmann

Schießstandbeauftragter der
Kreisjägerschaft Warendorf e.V.

Zurück