
Konkretisiert: Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona
NRW konkretisiert Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen
Düsseldorf/Dortmund, 3. November 2020 (MULNV/LJV NRW). Am 30. Oktober hat das Land NRW seine neue Coronaschutzverordnung verkündet. Per Erlass hat das NRW-Umweltministerium daraufhin am 2. November den Unteren Jagdbehörden nachfolgende Hinweise zu seinem Erlass vom 21.10.2020 (Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen) gegeben.