Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen) zu verlangen.
Werner Rüter
Obmann für das Schießwesen
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen) zu verlangen.
Am Samstag den 27.06.2015 fand das traditionelle Hegeringsschießen des Hegerings Telgte-Westbevern auf dem Butterpatt in Warendorf statt. Mit einer Beteiligung von 55 Hegeringsmitglieder haben mehr als je zu vor an dem Wettstreit teilgenommen.
Auch dieses Jahr wurde das Hegeringschießen wieder mit reger Beteiligung auf dem Butterpatt Warendorf besucht. Ein geselliger Abschluss mit gewohntem Biwak fand bei Beate und Robert Wallfahrt statt.
Auch dieses Jahr nutzten wieder ca. 20 Jäger des Hegering Telgte-Westbevern das angebotene Übungsschießen auf dem Butterpatt in Warendorf.
An der diesjährigen Kreismeisterschaft haben wir mit zwei Mannschaften teilgenommen.
Nach einem Jahr Pause fand am letzten Wochenende wieder das Schießen auf dem Schießstand in Buke statt.